Unsere Neujahrsgrüße 2023
Mit diesen Neujahresgrüßen wünschen wir Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2023 und die Zuversicht, dass wir die anstehenden Aufgaben…
"Ich bin kurz davor, ein anderes Unternehmen zu kaufen und brauche Unterstützung."
Anne Schmiedel
Gesellschafterin in der Metallindustrie
Ein Unternehmen zu kaufen, sei es ein Blumenladen oder Café, ein Industrieunternehmen oder ein anderer mittelständischer Betrieb, kann eine Lebensentscheidung sein. Stecken Sie noch in den Überlegungen oder sind Sie schon ein paar Schritte weiter und es kommen immer neue Fragen auf?
Das Vorwissen der Käufer kann sehr unterschiedlich sein. Viele haben nur wenig rechtliche und steuerliche Kenntnisse und wissen auch nicht genau, welche Informationen über das Unternehmen vorab gesammelt werden müssen.
Das alles kann sehr viel Zeit und Nerven kosten. Und die Vorfreude schwindet schnell.
Wichtig vor dem Kauf eines Unternehmens ist immer die Due-Dilligence-Prüfung (DD). Hier werden die Stärken, Schwächen und Risiken genauestens analysiert, um zu erkennen, ob der versprochene Wert auch tatsächlich dargestellt wird. Es lohnt sich, in diese Prüfung zu investieren, ist sie doch die Grundlage für die Ermittlung des Objektwerts und alles, was darauf folgt. Wir skalieren die Prüfung nach Ihren Wünschen, um ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erreichen.
Zudem übernehmen wir für Sie die rechtliche und steuerliche Prüfung des Zielunternehmens. Wir erkennen wertmindernde Faktoren im Unternehmen und bieten gleich passende Lösungen an: Der geminderte Wert kann beispielsweise durch Haftung ausgeglichen werden oder man schafft steuerliches Abschreibungspotential für den Käufer. Bestehende Verträge müssen gesichtet und geprüft und neue professionell erstellt werden. Wir bereiten alle Gespräche vor und gehen an Ihrer Seite in die Verhandlung. Ebenso kümmern wir uns darum, dass Garantien für Sie als Käufer erwirkt und Wettbewerbsklauseln richtig aufgenommen werden. Wir sorgen für die Absicherung der Mitarbeit und den Informationstransfer des Verkäufers auf Sie.
Mit diesen Neujahresgrüßen wünschen wir Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2023 und die Zuversicht, dass wir die anstehenden Aufgaben…
Am 13. September 2022 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht.
Überlegst du gerade, deinen Job zu wechseln und suchst etwas Neues?
Wir suchen aktuell einen Steuerfachangestellten (m/w/d), Steuerfachwirt (m/w/d)…