„Ich möchte sichergehen, dass unsere Arbeitsverträge rechtmäßig sind.“

David Roth
Unternehmensleiter

Unternehmertum

Arbeitsverträge

Ihr Hauptfokus ist das Tagesgeschäft Ihres Unternehmens. Arbeitsverträge werden seit Jahren eher „nebenbei“ nach derselben Vorlage abgeschlossen. Unter Umständen gibt es mündliche Absprachen mit langjährigen Mitarbeitern – und bisher gab es auch keine nennenswerten Probleme. Wir sagen: Bei der Verwendung veralteter Arbeitsvertragsvorlagen ist höchste Vorsicht geboten! Wer als Arbeitgeber keine schriftlichen Arbeitsverträge mit den aktuellen geltenden Arbeitsbedingungen vorlegen kann, verstößt gegen das Nachweisgesetz. Mit unangenehmen Folgen. Im Arbeitsgerichtsprozess droht für den Arbeitgeber eine Niederlage, wenn der Arbeitnehmer eine für ihn günstige Vereinbarung behauptet und der Arbeitgeber diese nicht durch Vorlage des Arbeitsvertrags entkräften kann.

Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen

Ändert sich die Gesetzgebung oder die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts oder des Europäischen Gerichtshofes, können ursprünglich zulässige Vertragsklauseln unwirksam werden.  Ein Beispiel: Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen dienen dazu, dass Forderungen des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber (und umgekehrt) zeitnah bekannt werden.

Bei der Regelung von Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag darf aber die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Arbeitnehmer seit 1.10.2016 keine strengere Form als die Textform (z.B. E-Mail) geknüpft werden. Zuvor war eine Geltendmachung nur in Schriftform (Papier mit eigenhändiger Unterschrift) zulässig gewesen. Wer nach dem Stichtag für Neuverträge eine alte Vertragsvorlage verwendet, muss ohne wirksame Ausschlussklausel auskommen.

Und wie regeln Sie Urlaub, Mindesturlaub, Überstunden oder variable Arbeitszeiten?

Oder ein anderes Beispiel: Wenn Arbeitgeber eine einzige Arbeitsvertragsvorlage für alle Mitarbeiter verwenden, schränken sie ihre Gestaltungsmöglichkeiten sehr ein. Oder: Die ausdrückliche Unterscheidung zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und zusätzlichem vertraglichem Urlaub bietet dem Arbeitgeber mehr Freiraum bei unterschiedlichen Arbeitssituationen.

Sind Ihre Arbeitsverträge nicht auf dem aktuellen Stand? Seien Sie auf der sicheren Seite mit individuellen Arbeitsverträgen vom Experten!

Es geht also nicht allein darum, finanzielle Nachteile bei Fehlern zu vermeiden. Sie vergeben vielmehr bei Unwissenheit viele Möglichkeiten, die Arbeitsverträge individuell zu gestalten. Wichtige Unterlagen wie Arbeitsverträge sollte man also immer vom Spezialisten prüfen oder erstellen lassen.

Brauchen Sie Beratung im Bezug auf Arbeitsverträge?

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Unsere Leistungen für Arbeitgeber in Bezug auf Arbeitsverträge sind u.a.:

  • Arbeitsrechtliche Beratung und Lohnbuchhaltung aus einer Hand
  • Prüfung von bestehenden Arbeitsverträgen
  • Erstellung von Arbeitsverträgen auf Grundlage der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Arbeitsrecht sowie der Lohnbuchhaltungsdaten
  • Individuelle Arbeitsverträge für alle Arbeitssituationen; z.B. geringfüge Beschäftigung, Befristung, Abrufarbeit, studentische Hilfskräfte, variable Arbeitszeiten, variable Vergütung, Überstundenausgleich
  • SOWIE Lösungen, die speziell auf Ihre Situation und Anforderungen angepasst sind

So einfach geht es:

  • Schritt 1
    Sie schildern uns im Formular kurz Ihr Anliegen
  • Schritt 2
    Wir melden uns per E-Mail mit einem Terminvorschlag
  • Schritt 3
    Beratungsgespräch mit Planung des weiteren Vorgehens und Angabe der Kosten

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