Expertise

Erbrecht

Es ist eines unserer grundlegenden Themen: das Erbrecht und die Unternehmensnachfolge. Mit der richtigen Planung und Vorsorge zu Lebzeiten (auch schon in jungen Jahren) können wir langwierigen und kostenintensiven Streitfällen vorbeugen.  

Wir beraten und begleiten Unternehmerinnen und Unternehmer rechtlich und steuerlich über ihr gesamtes Unternehmerdasein. Und so beraten wir Sie auch umfassend bei der Planung und Umsetzung Ihrer Vermögensnachfolge. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie z.B. bereits zu Lebzeiten einen Teil Ihres Vermögens so übertragen, dass Steuern eingespart werden. Ebenso besprechen wir, wie ein Testament aussehen müsste, damit Ihr Wille der Maßstab für Ihre Erben ist.  

Bei großen und/oder komplizierten Vermögens- und/oder Familienverhältnissen werten wir aus, ob die Gründung einer Familiengesellschaft sinnvoll ist. 

Vor allem Unternehmer:innen, aber auch Privatpersonen, sollten Vorsorgevollmachten hinterlegt haben. Im Verhinderungsfall oder im Todesfall muss schließlich die Handlungsfähigkeit gewährt sein! 

Auch in speziellen Fällen bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten an, wie z.B. „Ausschlagung gegen Abfindung“, das Behindertentestament oder Bedürftigentestament.

Ist das Testament nicht eindeutig, kann es unter Umständen unterschiedlich ausgelegt werden. Hier brauchen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite, der Ihre Interessen vertritt. Nicht nur bei einem großen Privatvermögen kann es zum Streit ums Erbe kommen, sondern auch bei der Frage, was mit den Anteilen und Befugnissen in Ihrem Unternehmen geschieht.  

Wir beraten und unterstützen Sie! 

Fragen zum Erbrecht und Unternehmensübertragung?

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Dein letzter Wille geschehe - Vermögensnachfolge gestalten

Testamentsgestaltung

  • Die gesetzliche Erbfolge ist in der Regel nicht die beste Vermögensnachfolge, da der Gesetzgeber die tatsächlichen Verhältnisse des Erblassers nicht kennt.
  • Ein Testament ermöglicht eine geordnete und steueroptimierte Vermögensverteilung zumeist an Ehepartner, Kinder, Enkel, usw.
  • Die Testamentsvollstreckung sichert, dass die letztwilligen Verfügungen durchgesetzt werden. Sie ermöglicht eine zeitlich begrenzte Kontrolle der Verwaltung des Nachlasses bei minderjährigen Erben.
  • Eine eigenhändige Testamentserrichtung ist möglich, aber wir empfehlen in jedem Fall eine rechtliche und steuerliche Beratung bei der Erstellung. So können spätere Differenzen zwischen den Angehörigen, Unklarheiten und Steuerbelastungen vermieden werden.
  • Eine Testamentshinterlegung beim Nachlassgericht ist sinnvoll. Somit wird sichergestellt, dass das Testament zeitig aufgefunden wird.

Lebzeitige Vermögensübertragungen

  • Bei einem größeren Vermögensumfang ist eine (wiederholte) geordnete und steueroptimierte lebzeitige Vermögensverteilung an Ehepartner:in, Kinder, Enkel:innen bereits zu Lebzeiten sinnvoll und notwendig.
  • Wir beraten Sie hinsichtlich der Ausschöpfung steuerlicher Freibeträge.
  • Wir bewerten die Vermögensgegenstände aus steuerlicher Sicht. Somit haben wir eine faire und objektive Grundlage für fundierte und steueroptimierte Vermögensübertragungen.
  • Es gibt Möglichkeiten, Pflichtteilansprüche zu verringern oder gar auszuschließen, wenn dies in Ihrem Sinne ist.

Familiengesellschaft

  • Viele unserer Mandanten verfügen über große und/oder komplizierte Vermögens- und/oder Familienverhältnisse. Im Gespräch erarbeiten wir, welches die gewünschten Ziele sind und schlagen Lösungen vor.
  • Mögliche Ziele können sein: Übertragungen zur Ausschöpfung steuerlicher Freibeträge, Erhaltung der Verfügungsmöglichkeiten über das Vermögen, Erhaltung der Kontrollmöglichkeiten über das Vermögen, Erhaltung der Erträge aus dem Vermögen
  • Mögliche Lösungen können sein: Vermögensverwaltende Gesellschaft, Einbringung des Vermögens unter Vorbehalt der Nutzungen und Erträge, Schenkungssteuerlich passgenaue Anteilsübertragungen, Kontrolle des Veräußerers über das Vermögen in der Gesellschaft

Vorsorgevollmachten

  • Ob Unternehmer:in oder Privatperson: Sie sollten eine:n Bevollmächtigte:n festlegen, der/die Sie im Verhinderungsfall vertreten kann. Ebenso sollte es auch für die Zeit nach dem Todesfall eine:n Bevollmächtigte:n geben.
  • Nach außen sollte die Vorsorgevollmacht unbegrenzt sein. Im Innenverhältnis kann die Ausübung vom Eintritt bestimmter Voraussetzungen abhängig gemacht werden.
  • Die Vorsorgevollmacht kann sich auf alle privaten und unternehmerischen Rechtsgeschäfte erstrecken, die der Vollmachtgeber zu besorgen hat.
  • Grundsätzlich ist sie formfrei wirksam. Wir empfehlen aber, die Unterschrift zumindest notariell beglaubigen zu lassen, um die korrekte Urheberschaft nachzuweisen.
  • Die Vorsorgevollmacht ist nicht zu verwechseln mit der Patientenverfügung, die gesondert erstellt werden sollte.

Last Minute: Die Ausschlagung gegen Abfindung als Gestaltungsinstrument der Vermögensnachfolge nach dem Tode

  • Veraltete Testamente oder die gesetzliche Erbfolge können zu erheblichen Steuerbelastungen der Erben führen.
  • Grundsatz: Rechtzeitige Testamentsgestaltung und/oder lebzeitige Vermögensübertragungen sind vorzuziehen, da hier der Erblasser gestaltend tätig wird.
  • Ausschlagung(en) gegen Abfindung können ein Mittel sein, um die vom Erblasser gewünschte, aber nicht rechtzeitig umgesetzte, Vermögensverteilung vorzunehmen.
  • Es sind komplizierte erbrechtliche und steuerrechtliche Gesichtspunkte zu beachten. Dabei ist die kurze gesetzliche Frist für die Ausschlagung von nur sechs Wochen einzuhalten, sodass diese Gestaltung nur von Rechtsexperten vorgenommen werden sollte!

Spezialfall: Schwerbehinderten- und/oder Bedürftigen- Testament

  • Zielrichtung: Begünstigung des Schwerbehinderten und/oder Bedürftigen aus dem Nachlass unter Erhaltung von staatlichen Leistungen zu dessen Gunsten, Vermeidung des staatlichen Zugriffs auf Vermögenswerte des Erblassers.
  • Lösung: Komplexe testamentarische Gestaltung, die dem Behinderten und/oder Bedürftigen Zuwendungen über den Sozialhilfestandard hinaus ermöglicht, gleichzeitig aber den Zugriff staatlicher Stellen auf den Nachlass einschränkt oder vermeidet.

Streit ums Erbe

Hat der Erblasser kein eindeutiges Testament und/oder die Unternehmensnachfolge nicht geregelt und hinterlegt, so kann es auch schon bei geringen Vermögenswerten zum Erbstreit kommen. Oftmals wurden mündliche Zugeständnisse gemacht, die aber nicht formwirksam, wie beispielsweise schriftlich, festgehalten sind. 

Mögliche Fälle sind zum Beispiel:

  • Nachlassgerichtliches Erbscheinverfahren: Streit möglicher Erbanwärter über die angeordnete Erbfolge
  • Streit zwischen den Erben über die Nachlassverteilung / Erbauseinandersetzung
  • Streit über Ansprüche enterbter Pflichtteilsberechtigter (z.B. uneheliche Kinder)

In einem solchen Fall helfen wir Ihnen als Experten für Erbrecht und Steuerrecht weiter! 

Unsere Leistungen im Erbrecht

  • Analyse der rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten, einschließlich steuerlicher Bewertung des Vermögens
  • Umfassende rechtliche und steuerliche Beratung zur lebzeitigen und letztwilligen Vermögensnachfolge
  • Testamentserstellung mit Testamentsvollstreckung
  • Spezialgestaltungen wie z.B.: Schwerbehinderten- und/oder Bedürftigentestament, Vermögensverwaltende Familiengesellschaft, Ausschlagung gegen Abfindung
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten
  • Darstellung und Vorbereitung von Maßnahmen zur Unternehmensfortführung
  • Gerichtliche- und außergerichtliche Vertretung bei Erbstreitigkeiten

Kniffliger Fall? Wir helfen Ihnen.

Reicht eine mündliche Absprache, wenn sich alle in Bezug aufs Erbe einig sind?

Mündlich getroffene Absprachen oder Zusagen entfalten keinerlei rechtliche Bindung für die Erben. Das Finanzamt erkennt diese nicht an, was zu erheblichen Steuerbelastungen führen kann.

Ist ein Testament nur gültig, wenn es von einem Rechtsanwalt oder Notar angefertigt wurde?

Ein Testament kann handschriftlich verfasst werden und muss mit Ort- und Zeitangabe sowie eigenhändiger Unterschrift versehen werden.

Es gibt kein Testament, wer erbt nun was?

Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Kraft.

Wir haben keine Kinder, dann wird allein meine Frau alles erben.

Vorsicht! Falls Eltern ihr erwachsenes, kinderloses Kind überleben, erben diese und können einen Pflichtteil neben der/dem Ehepartner:in beanspruchen.

Was gibt es zu beachten, wenn man ein Unternehmen vererbt?

Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, da es ganz individuelle Fallstricke, aber auch Lösungen gibt! Auch Rechtsgebiete außerhalb des Erbrechts wie das Gesellschaftsrecht müssen für eine wirksame Regelung beachtet werden.

Geschäftsführer und Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Dr. Michael Metschkoll

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