Unsere Neujahrsgrüße 2023
Mit diesen Neujahresgrüßen wünschen wir Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2023 und die Zuversicht, dass wir die anstehenden Aufgaben…
"Wie kann ich eine handlungsunfähige Gesellschaft im Grundbuch meines Hauses löschen lassen?"
Herbert Demir
Hauseigentümer
Eine Nachtragsliquidation wird immer dann erforderlich, wenn sich nach der Löschung einer Gesellschaft im Handelsregister herausstellt, dass noch Maßnahmen der Gesellschaft im Hinblick auf Vermögenswerte der Gesellschaft oder sonstige Abwicklungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen.
Was heißt das konkret? Aus unserer Erfahrung sind folgende Szenarien typisch, wenn eine Nachtragsliquidation nötig ist:
Fall 1: Das „eigene“ Haus ist laut Grundbuch noch im Eigentum einer gelöschten GmbH. Oftmals ist dies der Bauträger, da es seinerzeit versäumt wurde, eine Eigentumsumschreibung vorzunehmen.
Fall 2: Das eigene Haus ist laut Grundbuch mit Rechten zugunsten einer gelöschten GmbH belastet. Auch in diesem Fall wurde die Löschung versäumt.
Fall 3: Es soll Grundbesitz erworben werden, der im Eigentum einer gelöschten Gesellschaft steht.
In den genannten Fällen kommen die Probleme zumeist im Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundbesitz und Immobilien auf. Die Vorgänge liegen oft schon sehr viele Jahre zurück, sodass es keine Ansprechpartner und oftmals auch keine Unterlagen mehr gibt. Unser ältester Fall datierte aus den 1920er Jahren, also vor gut 100 Jahren.
Das kann verschiedene Gründe haben. In vielen Fällen wird die Gesellschaft gelöscht, nachdem ein Insolvenzverfahren durchgeführt wurde. In diesem Verfahren waren die verbliebenen Vermögenswerte nicht bekannt oder wurden übersehen. Manchmal ist es einfach auch Nachlässigkeit der Liquidatoren, die kein eigenes Interesse daran haben, dass die Abwicklung vollständig ist.
Zunächst sollten Sie vorab Kontakt mit einem erfahrenen Nachtragsliquidator aufnehmen, um die Bedingungen der Abwicklung einschließlich der Kosten- und Vergütungsfragen zu klären. Unsere Geschäftsführer sind langjährig (Dr. Michael Metschkoll seit über 25 Jahren und Rechtsanwalt Dirk Scherzer seit über 15 Jahren) im Bereich der Nachtragsliquidation tätig und verfügen über umfangreiche, praktische Erfahrung mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen.
Anschließend muss ein Antrag auf Durchführung einer Nachtragsliquidation beim zuständigen Registergericht der gelöschten GmbH gestellt werden. Durch die Vorabstimmung mit dem künftigen Nachtragsliquidator wird das gerichtliche Bestellungsverfahren für Sie zumeist vereinfacht und erheblich beschleunigt.
Mit der Anordnung der Nachtragsliquidation kann die gelöschte Gesellschaft für den beantragten, begrenzten Aufgabenkreis wieder handlungsfähig gemacht werden.
Nach unserer Bestellung kümmern wir uns um die Prüfung und Durchführung aller nötigen Handlungen namens der wiederaufgelebten Gesellschaft.
Dr. Michael Metschkoll wird regelmäßig und bundesweit zum Nachtragsliquidator bestellt. Er ist bei der IHK Berlin als Nachtragsliquidator registriert.
Mit diesen Neujahresgrüßen wünschen wir Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2023 und die Zuversicht, dass wir die anstehenden Aufgaben…
Am 13. September 2022 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht.
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Wir suchen aktuell einen Steuerfachangestellten (m/w/d), Steuerfachwirt (m/w/d)…