Die Trennung von einer/m Geschäftsführer:in einer GmbH ist ein Prozess, der sorgfältig geplant werden sollte. Um mögliche Konflikte zu vermeiden und…
„Wie kann ich eine handlungsunfähige Gesellschaft im Grundbuch meines Hauses löschen lassen?“
Herbert Demir
Hauseigentümer
Nachfolge
Nachtragsliquidation
Was ist eine Nachtragsliquidation?
Eine Nachtragsliquidation wird immer dann erforderlich, wenn sich nach der Löschung einer Gesellschaft im Handelsregister herausstellt, dass noch Maßnahmen der Gesellschaft im Hinblick auf Vermögenswerte der Gesellschaft oder sonstige Abwicklungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Unsere Anwälte werden in ganz Deutschland als Nachtragsliquidatoren bestellt.
Was heißt das konkret? Aus unserer Erfahrung sind folgende Szenarien typisch, wenn eine Nachtragsliquidation nötig ist:
Fall 1: Das „eigene“ Haus ist laut Grundbuch noch im Eigentum einer gelöschten GmbH. Oftmals ist dies der Bauträger, da es seinerzeit versäumt wurde, eine Eigentumsumschreibung vorzunehmen.
Fall 2: Das eigene Haus ist laut Grundbuch mit Rechten zugunsten einer gelöschten GmbH belastet. Auch in diesem Fall wurde die Löschung versäumt.
Fall 3: Es soll Grundbesitz erworben werden, der im Eigentum einer gelöschten Gesellschaft steht.
In den genannten Fällen kommen die Probleme zumeist im Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundbesitz und Immobilien auf. Die Vorgänge liegen oft schon sehr viele Jahre zurück, sodass es keine Ansprechpartner und oftmals auch keine Unterlagen mehr gibt. Unser ältester Fall datierte aus den 1920er Jahren, also vor gut 100 Jahren.
Wie kann es überhaupt dazu kommen, dass eine GmbH gelöscht wird?
Das kann verschiedene Gründe haben. In vielen Fällen wird die Gesellschaft gelöscht, nachdem ein Insolvenzverfahren durchgeführt wurde. In diesem Verfahren waren die verbliebenen Vermögenswerte nicht bekannt oder wurden übersehen. Manchmal ist es einfach auch Nachlässigkeit der Liquidatoren, die kein eigenes Interesse daran haben, dass die Abwicklung vollständig ist.
Was muss getan werden, damit die gelöschte GmbH trotzdem die benötigten Rechtshandlungen vornehmen kann?
Zunächst sollten Sie vorab Kontakt mit einem erfahrenen Nachtragsliquidator aufnehmen, um die Bedingungen der Abwicklung einschließlich der Kosten- und Vergütungsfragen zu klären. Unsere Geschäftsführer sind langjährig (Dr. Michael Metschkoll seit über 25 Jahren und Rechtsanwalt Dirk Scherzer seit über 15 Jahren) im Bereich der Nachtragsliquidation tätig und verfügen über umfangreiche, praktische Erfahrung mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen.
Anschließend muss ein Antrag auf Durchführung einer Nachtragsliquidation beim zuständigen Registergericht der gelöschten GmbH gestellt werden. Durch die Vorabstimmung mit dem künftigen Nachtragsliquidator wird das gerichtliche Bestellungsverfahren für Sie zumeist vereinfacht und erheblich beschleunigt.
Fragen Sie einen erfahrenen Nachtragsliquidator
Mit der Anordnung der Nachtragsliquidation kann die gelöschte Gesellschaft für den beantragten, begrenzten Aufgabenkreis wieder handlungsfähig gemacht werden.
Nach unserer Bestellung kümmern wir uns um die Prüfung und Durchführung aller nötigen Handlungen namens der wiederaufgelebten Gesellschaft.
Dr. Michael Metschkoll wird regelmäßig und bundesweit zum Nachtragsliquidator bestellt. Er ist bei der IHK Berlin als Nachtragsliquidator registriert.
Brauchen Sie Hilfe bei einer Nachtragsliquidation?
Unsere Leistungen für die Nachtragsliquidation sind u.a.:
- Beratung zur Nachtragsliquidation
- Lösungsorientierte Durchführung von Nachtragsliquidationen bundesweit seit 25 Jahren
- Erfahrung mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen als Nachtragsliquidator
- Prüfung aller rechtlichen und steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit den beantragten Rechtshandlungen der Gesellschaft und deren Umsetzung
- Recherche nach ehemaligen Gesellschaftern und Gläubigern der Gesellschaft zur Auszahlung erlangter Finanzmittel
So einfach geht es:
- Schritt 1
Sie schildern uns im Formular kurz Ihr Anliegen - Schritt 2
Wir melden uns per E-Mail mit einem Terminvorschlag - Schritt 3
Beratungsgespräch mit Planung des weiteren Vorgehens und Angabe der Kosten
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