Unsere Neujahrsgrüße 2023
Mit diesen Neujahresgrüßen wünschen wir Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2023 und die Zuversicht, dass wir die anstehenden Aufgaben…
Wir unterstützen Vereine und Verbände bei der Entscheidungsfindung zu rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Problemstellungen. Entscheidungen, die zum Erfolg führen, benötigen fundierte Kenntnisse und die richtige Einschätzung aller Rahmenbedingungen. Aus allen Perspektiven: Was rechtlich möglich ist, kann steuerlich oder wirtschaftlich nachteilig sein – oder umgekehrt.
Unser Alleinstellungsmerkmal: Wir nutzen Synergien zwischen den verschiedenen Beratungsperspektiven, die bei uns in der Kanzlei gesamt vertreten sind. Unsere Rechtsanwälte (Dr. Metschkoll, Dirk Scherzer), Steuerberater (Dr. Michael Metschkoll, Michael Johrden) und Wirtschaftsprüfer (Dr. Michael Metschkoll) stehen untereinander in ständigem Austausch. Dadurch liefern wir Ihnen wichtige und fundierte Entscheidungsgrundlagen, die wir stimmig und „aus einer Hand“ umsetzen.
Wer den Vorsitz in einem Verein oder Verband hat, muss sich seiner großen Verantwortung gegenüber aller Beteiligten bewusst sein. Schließlich sollen und müssen nicht nur die Wünsche des Vorstands, sondern auch der Mitglieder und der Arbeitnehmer:innen berücksichtigt werden. Hier sind nicht nur Fingerspitzengefühl und Diplomatie gefragt, sondern auch solide steuerliche und rechtliche Grundlagen.
Typische Anliegen sind nach unserer Erfahrung:
Damit ein Verein oder Verband in den Genuss der Steuerfreiheit kommt, ist es erforderlich, dass er ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (steuerbegünstigte Zwecke) verfolgt. Gemeinnützigkeit setzt voraus, dass die Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
Werden hilfsbedürftige Personen unterstützt, so wird dieser Zweck als mildtätig bezeichnet, was wiederum mit eigenen Rechten und Pflichten bei der Zweckumsetzung verbunden ist.
Aus der steuerlichen Anerkennung als „gemeinnütziger Verein oder Verband“ ergeben sich erhebliche Vorteile, vor allem in steuerlicher Hinsicht. Dafür ist es unerlässlich, die formalen und materiellen steuerrechtlichen Anforderungen an die Gemeinnützigkeit genau zu erfüllen und diese dauerhaft und transparent einzuhalten, um die Steuerbegünstigung nicht wieder zu verlieren. Insbesondere müssen die Satzungen strengen formalen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wir raten dringend dazu, dass sich der Vereinsvorstand in diesen komplizierten Rechtsfragen anwaltliche Expertise einholt, um Haftungsrisiken vorzubeugen.
Wir helfen Ihnen dabei, dass Ihr Verein oder Verband die gesetzlichen Anforderungen an die Steuervergünstigung in formaler und materieller Hinsicht einhält, und klären grundlegende Fragen, wie z.B. die Voraussetzungen für die Anerkennung und die Erhaltung der Gemeinnützigkeit. Wir geben Empfehlungen, was bei der gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung der Körperschaft aus steuerlichen Gründen unbedingt zu beachten ist, und übernehmen auf Wunsch die Umsetzung.
Wir beraten Sie speziell zu allen Themen im Arbeitsrecht. Damit Streitigkeiten möglichst gar nicht erst entstehen, setzen wir auch in diesem Rechtsbereich auf die konfliktvorbeugende Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge. Manche langjährigen Mitarbeiter:innen haben eventuell veraltete Arbeitsverträge.
Wir prüfen auch bestehende Verträge – im Interesse aller Beteiligten an Regelungen, die im Einklang mit der aktuellen Gesetzgebung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung stehen.
Jede:r, der in einem Verein oder Verband tätig ist, stellt bald fest, dass eine Vielzahl von Aufgaben und Tätigkeiten zu bewerkstelligen sind. Oft haben sie mit dem eigentlichen Kerngeschäft wenig zu tun und fallen zusätzlich an. Beauftragen Sie unsere Kanzlei als externen Dienstleistern für Ihre Finanz- und Lohnbuchführung. Dabei profitieren Sie nicht nur von der langjährigen Erfahrung unserer Steuerexpert:innen, sondern auch von unserer Beratungskompetenz im Rahmen der laufenden Steuer- und Rechtsberatung. Durch die Einbindung von digitalen Komponenten in Ihre Abrechnung der Finanzen und Gehälter sparen Sie Zeit und können Sie sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren.
Wir gestalten Ihre Vereinssatzung und -struktur klar und transparent, sodass Auseinandersetzungen zwischen den Vereinsorganen und mit einzelnen Vereinsmitgliedern möglichst vermieden werden.
Bei internen und externen Streitigkeiten vertreten wir die Interessen Ihres Vereins sowohl außergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren. Dabei wägen wir mit Ihnen zusammen die Erfolgsaussichten mit den Kosten und sonstigen Belastungen ab, die während eines solchen Konflikts entstehen können. Unser Ziel ist es immer, zum für Sie besten Ergebnis zu kommen.
Aber nicht nur Vereine können gemeinnützig sein, sondern auch GmbHs, Unternehmergesellschaften oder sogar Aktiengesellschaften. Diese Rechtsformen stellen besondere Herausforderungen an die Anerkennung oder den Erhalt der Gemeinnützigkeit.
Dr. Michael Metschkoll
Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Unser Alleinstellungsmerkmal: Wir nutzen Synergien zwischen den verschiedenen Beratungsperspektiven, die bei uns in der Kanzlei gesamt vertreten sind wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die sich untereinander austauschen. Dadurch liefern wir Ihnen eine wichtige und fundierte Entscheidungsgrundlage, die wir "aus erster Hand" umsetzen.
Mit diesen Neujahresgrüßen wünschen wir Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2023 und die Zuversicht, dass wir die anstehenden Aufgaben…
Am 13. September 2022 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht.
Überlegst du gerade, deinen Job zu wechseln und suchst etwas Neues?
Wir suchen aktuell einen Steuerfachangestellten (m/w/d), Steuerfachwirt (m/w/d)…