Frau als Arbeitgeberin und Unternehmerin.

„Mit dem Betriebsrat kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten. Wir brauchen rechtliche Beratung.“

Julia Behringer
Unternehmerin und Arbeitgeberin

Viele Unternehmen haben einen Betriebsrat. Er wird von den Mitarbeiter:innen des Unternehmens gewählt und soll ihre Interessen vertreten. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt, inwiefern sich der Betriebsrat für die Interessen der Angestellten im Betrieb einzusetzen hat. 

Doch nicht nur große Unternehmen haben einen Betriebsrat. Nicht jedem ist bewusst, dass zur Gründung eines Betriebsrats bereits fünf regelmäßig beschäftigte, ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer:innen im Betrieb ausreichen. Von diesen müssen mindestens drei wählbar sein. Letztere müssen die Voraussetzung zur Kandidatur als Betriebsrat erfüllen. Somit ist es auch in Kleinbetrieben möglich, einen Betriebsrat zu errichten.  

Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber 

Der Betriebsrat sollte wie eine Art „Vermittler“ zwischen den Anliegen der Arbeitnehmer:innen einerseits und dem Willen und den Möglichkeiten des Arbeitgebers andererseits fungieren. Dabei sollte er aber möglichst die Wünsche der Angestellten durchsetzen. 

Nun kann man sich vorstellen, dass die Wünsche und Forderungen der Arbeitnehmer:innen nicht immer dem entsprechen, was der Arbeitgeber zu leisten bereit ist. Oder die Forderungen gehen dem Arbeitgeber zu weit und übersteigen ganz einfach das Budget. Manchmal entsprechen sie auch nicht den Zielen und Vorstellungen der Unternehmensführung. 

In diesem Fall ist es wichtig, frühzeitig rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nicht eskalieren. Wir klären Sie als Unternehmer:in und Arbeitgeber über Ihre Rechte und Pflichten in Ihrem ganz individuellen Fall auf und geben Ihnen klare Handlungsempfehlungen

Typische Streitigkeiten mit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat 

  • Betriebsrat wendet sich gegen behaupteten Verstoß des Arbeitgebers gegen eine Betriebsvereinbarung 

  • Betriebsrat fordert Einhaltung gesetzlicher Mitbestimmungsrechte (z.B. § 87 BetrVG) 

  • Verweigerte Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Maßnahme (Einstellung, Versetzung, § 99 BetrVG) muss ersetzt werden 

  • Arbeitgeber soll dem Betriebsrat eine Schulung oder dessen anwaltliche Beratung oder Vertretung bezahlen 

  • Betriebsrat verlangt vom Arbeitgeber Auskünfte über Personalmaßnahmen 

  • Betriebsrat sieht sich durch Arbeitgeber in seiner Arbeit behindert (§ 78 BetrVG) 

  • Anfechtung Betriebsratswahl oder Auflösung des Betriebsrats notwendig 

Brauchen Sie als Arbeitgeber unsere Hilfe?

KONTAKT AUFNEHMEN

Unsere Leistungen bei Streitfällen 

  • Umfassende rechtliche Prüfung und Ersteinschätzung zum bestehenden Streitfall mit dem Betriebsrat 

  • Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung des/der Unternehmer:in (Arbeitgeber) bei Streitfällen und Verhandlungen mit dem Betriebsrat 

  • Arbeits- und gesellschaftsrechtliche sowie steuerliche Beratung und anwaltliche Vertretung im Zusammenhang Unternehmensumstrukturierungen/Betriebsänderungen 

  • Maximale Durchsetzung der Arbeitgeberrechte, einschließlich der Interessenwahrnehmung als Verfahrensbevollmächtigter in Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht 

  • Tätigkeit als Beisitzer oder als Verfahrensbevollmächtigte im Einigungsstellenverfahren 

So einfach geht es:

  • Schritt 1
    Sie schildern uns im Formular kurz Ihr Anliegen
  • Schritt 2
    Wir melden uns per E-Mail mit einem Terminvorschlag
  • Schritt 3
    Beratungsgespräch mit Planung des weiteren Vorgehens und Angabe der Kosten

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