Ansprechpartner Arbeitsrecht
Kontakt
Gern können Sie uns eine email schreiben oder unter der Rufnummer 08142 / 57850 einen Beratungstermin vereinbaren.
Schwerpunktthemen Arbeitsrecht
- 10 Fallstricke bei Arbeitsvertragsabschluss
- Vermeidung der Scheinselbstständigkeit
- Vermeidung von Diskriminierung bei der Ablehnung von Bewerbern
- 10 Irrtümer zur Kündigung
- Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Bar- oder Sachlohn
- Sozialversicherung 2011 kompakt
- Ferienjobs
- Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur
betrieblichen Übung - Arbeitsrecht und Lohnbuchhaltung
- Aufhebungsvertrag
Wer A sagt, muss auch L sagen - Über die Schnittstellen zwischen Arbeitsrecht und Lohnbuchhaltung
Arbeitsrechtliche Leistungen
Im Bereich des Arbeitsrechts sind wir für Unternehmen und Arbeitnehmer tätig. Profitieren Sie von der Kenntnis der beiderseitigen Sichtweisen, u.a. auf den Gebieten:
- Gestaltung und rechtliche Prüfung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeugnissen und Aufhebungsvereinbarungen
- Umfassende Beratung in allen arbeitsrechtlichen Fragen, z.B. arbeitsrechtliche Folgen eines Betriebsübergangs sowie von Umwandlungen
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche
- Abmahnung, Kündigung und Kündigungsschutz
Hauptleistungen der Lohnbuchhaltung
Unsere Lohnbuchhaltung übernimmt für Sie folgende Aufgaben:
- An- und Abmeldung der Mitarbeiter sowie Pflege von Personalstammdaten
- Buchen der Löhne und Erstellung der monatlichen Lohnabrechnungen
- Erstellung von Bescheinigungen oder Anträgen für das Arbeitsamt, die Familienkasse usw.
- Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Meldeerfordernisse, wie etwa Krankenkassenbeitragsnachweise und Lohnsteueranmeldung
Schnittstellen als Spezialität
Aufgrund der in der Kanzlei Dr. Metschkoll vorhandenen Schnittstellen zwischen dem Arbeitsrecht und der Lohnbuchhaltung sind wir in der Lage, z.B. die folgenden Sachverhalte für Sie übergreifend zu lösen:
Aufhebungsvertrag und Abfindungsberechnung
In einem Aufhebungsvertrag müssen bei der Ausgestaltung der Abfindungsregelung vom Arbeitsrechtler Fristen beachtet und Höchstbeträge eingehalten werden, um Sperrzeiten bei Sozialleistungen zu vermeiden. Die Lohnbuchhaltung gewährleistet die Berechnung einer zulässigen Abfindungshöhe und die korrekte Abrechnung der Abfindung.
Betriebliche Altersvorsorge und Sonderzahlungen
Bei der betrieblichen Altersversorgung werden zahlreiche Gestaltungsformen unterschieden, deren Auswahl und rechtliche Umsetzung von uns anwaltlich beraten werden. Die Lohnbuchhaltung übernimmt bei einer Pensionszusage im Versorgungsfall die Abrechnung und Meldung an die Sozialversicherungsträger.
Geschäftsführervertrag und Sozialversicherungspflicht
Für die korrekte Lohnabrechnung ist entscheidend, ob für einen Geschäftsführer Sozialversicherungsbeiträge abgeführt und Lohnsteuer gezahlt werden muss. Hierzu gibt der Arbeitsrechtler Antwort oder gestaltet Anstellungsverträge rechtssicher im Hinblick auf die Sozialversicherungs- und Lohnsteuerpflicht unter Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen.
Lohnpfändung und Lohnabrechnung
Wenn vom Arbeitnehmergehalt der pfändbare Teil einbehalten und an einen Gläubiger weitergeleitet werden soll, wird dies von der Lohnbuchhaltung zuverlässig erledigt. Der Arbeitsrechtler prüft, in welchem Umfang dem Arbeitnehmer der Lohn ungemindert zusteht und somit nicht gepfändet werden darf.
Zeitwertkontengestaltung und -verwaltung
Zeitwertkonten ermöglichen den Angestellten, unter Auflösung des während des Arbeitslebens angesparten Budgets und bei formalem Fortbestand der Arbeitsverhältnisse, eine bezahlte Freistellung zu finanzieren. Während die rechtliche Ausgestaltung der Zeitwertkonten in den Aufgabenbereich des Arbeitsrechtlers fällt, sorgt die Lohnbuchhaltung dafür, dass im Zeitpunkt der Auflösung der Wertguthaben Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer ordnungsgemäß entrichtet werden.
Arbeitsrechtliche Linksammlung
Aktuelles aus der Rechtssprechung
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