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- Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2012 (Bundesministerium für Finanzen)
Aktuelles aus Finanzverwaltung und -rechtsprechung
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bei angestelltem Anwalt als Insolvenzverwalter
Wird ein Anwalt, der bei einer aus Rechtsanwälten bestehenden Personengesellschaft angestellt ist,...

Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens bei Betriebsaufgabe
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist bei einer Betriebsaufgabe der Ertrag aus der Auflösung...

Behandlung eines von einer GmbH angeschafften Pkw als verdeckte Gewinnausschüttung
Eine Kapitalgesellschaft hat keine außerbetriebliche Sphäre. Alle von ihr angeschafften...

Von den Eltern als Unterhaltsleistung getragene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kinds
Eltern können Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ihrer...

Prämienzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen mindern Sonderausgabenabzug
Prämienzahlungen durch eine gesetzliche Krankenkasse mindern die als Sonderausgaben abziehbaren...

Nachträgliche Zusammenveranlagung für gleichgeschlechtliche Ehepaare
Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass Ehepartner, die ihre Lebenspartnerschaft in eine...

Einspruchsverfahren
Nicht jeder Steuerbescheid erfüllt die Erwartungen. Immer wieder werden seitens der Finanzverwaltung Sachverhalte zuungunsten des Steuerpflichtigen gewertet oder schlicht und einfach Fehler gemacht. Hier hilft dann nur das Einspruchsverfahren.
Unsere Leistungen in diesem Zusammenhang:
- Beurteilung der Erfolgsaussichten (Kosten und Nutzen)
- Einlegung des Einspruchs
- Begründung des Einspruchs anhand aktueller Rechtsprechung und Literatur
- Schriftwechsel mit dem Finanzamt
- Prüfung der Einspruchsentscheidung
Klageverfahren vor den Finanzgerichten
Manchmal hilft nur der Gang vor die Finanzgerichte, um zu seinem Recht zu kommen. Auch hier treten wir für Sie mit unserer Prozeßerfahrung ein und führen für Sie das Verfahren vor dem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof.
Dazu erbringen wir für Sie:
- Prüfung der Erfolgsaussichten mit einer Kosten- / Nutzenabwägung
- Einlegung der Klage oder des Rechtsmittels (Revision, Beschwerde)
- Durchführung des Verfahrens mit allen Schriftsätzen
- Überwachung der Fristen
- Wahrnehmung des Termins zur mündlichen Verhandlung
- Prüfung der gerichtlichen Entscheidung