Kanzlei-News
Die aktuelle Ausgabe der Kanzleinachrichten - Januar 2019 - ist online und steht für Sie zum Abruf bereit.
Wir bilden uns für Sie fort
Aktuelles aus Recht und Steuer
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bei angestelltem Anwalt als Insolvenzverwalter
Wird ein Anwalt, der bei einer aus Rechtsanwälten bestehenden Personengesellschaft angestellt ist,...

Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg verstößt gegen EU-Recht
Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg begünstigt Dividenden, die ein Gewerbebetrieb von einer...

Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens bei Betriebsaufgabe
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist bei einer Betriebsaufgabe der Ertrag aus der Auflösung...

Behandlung eines von einer GmbH angeschafften Pkw als verdeckte Gewinnausschüttung
Eine Kapitalgesellschaft hat keine außerbetriebliche Sphäre. Alle von ihr angeschafften...

Überprüfung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge einer GmbH
Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer müssen regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft...

Prämienzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen mindern Sonderausgabenabzug |
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Prämienzahlungen durch eine gesetzliche Krankenkasse mindern die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. Dies gilt jedenfalls dann, wenn solche Prämien ihre Grundlagen in einem Wahltarif haben.
In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte der Versicherte einen Tarif mit Selbstbehalt gewählt. Die Versicherung zahlte eine Prämie von 450 €. Eine solche Prämienzahlung ist eine Beitragsrückerstattung, die die Vorsorgeaufwendungen mindert. Diese Prämie mindert die wirtschaftliche Belastung des Versicherten und hat damit Einfluss auf den Sonderausgabenabzug.
Anders sind Bonusleistungen zu beurteilen, die die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern für ein gesundheitsbewusstes Verhalten gewähren. Diese mindern die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge nicht.