Kanzlei-News
Die aktuelle Ausgabe der Kanzleinachrichten - Januar 2019 - ist online und steht für Sie zum Abruf bereit.
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Kanzleinachrichten
Aus dem Inhalt der aktuellen Ausgabe Januar 2019
Zum 01.01.2019 sind verschiedene Neuregelungen in Kraft getreten, über die wir Sie in diesen Kanzleinachrichten informieren wollen:
- Anpassung der Sachbezugswerte für freie Unterkunft, freie Wohnung und freie Verpflegung
- Anpassung Beitragszuschuss für nicht krankenversicherungspflichtige und für privat krankenversicherte Beschäftigte
Wer eine Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer im Jahr 2019 in Anspruch nehmen möchte, muss bis spätestens zum 11.02.2019 einen Antrag beim Finanzamt stellen. In unseren Kanzleinachrichten informieren wir Sie über die Voraussetzungen und Auswirkungen der Dauerfristverlängerung.
Entsendet ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu vergüten, da die Reise zur auswärtigen Arbeitsstelle ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers liege. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil klargestellt. Erforderlich sei jedoch grundsätzlich nur die Reisezeit, die bei einem Flug in der Economy-Class (also bei einem Direktflug) anfällt. Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber auf Wunsch des Mitarbeiters anstatt eines Direktflugs, einen wesentlich längeren Flug mit Zwischenstopp in Dubai in der Business-Class gebucht. Der Arbeitnehmer machte die Vergütung auch für die zusätzliche Reisezeit geltend und bekam in der Vorinstanz Recht. Das BAG hat die Sache jedoch zur Aufklärung des Umfangs der tatsächlich erforderlichen Reisezeit im konkreten Einzelfall, an die Vorinstanz zurückverwiesen.
Praxistipp: Um Unklarheiten über die Vergütung von inländischer und ausländischer Reisezeit vorzubeugen, sollten entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Wege einer Gesamtzusage des Arbeitgebers mit den Mitarbeitern vereinbart werden. Arbeitsvertraglich ist dabei insbesondere das Transparenzgebot zu beachten. Dieses besagt, dass die Arbeitsvertragsklauseln alle Rechte und Pflichten für den Arbeitnehmer klar und verständlich regeln müssen. Zudem sind die Regelungen zum Mindestlohn einzuhalten.
Alle Einzelheiten lesen Sie wieder in unseren Kanzleinachrichten.Für Fragen steht das Team der Kanzlei Dr. Metschkoll gern zur Verfügung.
Wenn Sie keine Neuigkeit verpassen wollen, können Sie unter kanzlei@metschkoll.de unseren monatlichen Newsletter mit rechtlichen und steuerlichen Informationen sowie Veranstaltungshinweisen der Kanzlei Dr. Metschkoll bestellen.
Alle Unternehmer möchten wir darauf aufmerksam machen, dass Sie mit dem regelmäßigen Bezug der Kanzleinachrichten unserer Kanzlei den Aspekt „gesetzliche und behördliche Anforderungen“ für die Zertifizierung nach ISO 9001:2008 erfüllen, wie gerade der TÜV-Süd einem unserer Mandanten im Überwachungsaudit bestätigt hat.