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Steuerrecht - Grundsteuer
Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer auf dem Prüfstand
Derzeit ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (2 BvR 287/11) zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer anhängig.
Neben der Frage der grundsteuerlichen Begünstigung von Religionsgemeinschaften wird von den Beschwerdeführern insbesondere geltend gemacht, dass die Bewertung zum Stichtag 1935 (Beitrittsgebiet) bzw. 1964 (Übriges Bundesgebiet) zur Ungleichbehandlung führt, da sich die Wertverhältnisse von 1935 bzw. 1964 unterschiedlich entwickelt haben. Damit sei eine neue Hauptfeststellung notwendig.
Ob die Verfassungsbeschwerde auch für die Vergangenheit Erfolg haben wird, ist fraglich, da das Bundesverfassungsgericht in der Regel in solchen Fällen einen Änderungsauftrag an den Gesetzgeber gibt. Die Grundsteuer ist für die Gemeinden eine bedeutende Einnahmequelle.
Wer jedoch auf Nummer sicher gehen will und bei einer möglichen Verfassungswidrigkeit profitieren möchte, stellt beim zuständigen Finanzamt einen entsprechenden Antrag auf Aufhebung des Einheitswertbescheides unter Hinweis auf das oben genannte Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Vorlage für den Antrag auf Aufhebung des Einheitswertbescheides
Interessante Links
- Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2012 (Bundesministerium für Finanzen)
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